Lastschrift

Die Lastschrift ist ein Zahlungsvorgang, den der Zahlungsempfänger aufgrund eines Mandats des Zahlers über seinen Zahlungsdienstleister auslöst. Der Betrag wird vom Konto des Zahlers eingezogen und dem Empfänger gutgeschrieben. Im SEPA-Verfahren unterscheidet man insbesondere Basis- und Firmenlastschrift. Autorisierung, Vorabinformation, Fälligkeit, Erstattung und Haftung richten sich nach Zahlungsdienstevertrag, §§ 675c ff. BGB und den anwendbaren SEPA-Regelwerken. Die Rückgabe einer Lastschrift beseitigt den zugrunde liegenden Zahlungsanspruch nicht automatisch.

Rechtliche Bedeutung

Anders als bei der Überweisung geht die Zahlungsinitiative vom Empfänger aus. Das Lastschriftmandat legitimiert den Einzug, ersetzt aber nicht den zugrunde liegenden Anspruch. Eine unberechtigte Forderung kann trotz wirksamer Zahlung materiell zurückgefordert werden.

Voraussetzungen und Folgen

Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kann der Zahler regelmäßig binnen acht Wochen Erstattung verlangen. Nicht autorisierte Lastschriften können grundsätzlich innerhalb längerer gesetzlicher Fristen beanstandet werden. Firmenlastschriften unterliegen strengeren und abweichenden Regeln.

Beispiel

Ein Stromkunde erteilt dem Versorger ein SEPA-Mandat. Der Versorger zieht monatliche Abschläge ein; der Kunde kann eine autorisierte Basislastschrift innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgeben lassen.

Häufige Fragen

Braucht jede Lastschrift ein Mandat?

Ja. Für eine autorisierte SEPA-Lastschrift ist ein wirksames Mandat des Zahlers erforderlich.

Erlischt die zugrunde liegende Forderung durch Rückgabe?

Nein. Die Rückgabe betrifft nur den Zahlungsvorgang; eine berechtigte Forderung kann weiterhin bestehen.

Verwandte Begriffe

Überweisung, Girokonto, Zahlungsdiensterecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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