Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sie soll beiden Parteien Zeit geben, sich auf das Vertragsende einzustellen. Länge und Berechnung ergeben sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Vertrag und unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet erheblich. Maßgeblich sind insbesondere der Zugang der Erklärung, der zulässige Kündigungstermin und mögliche Verlängerungen aufgrund der Vertragsdauer.

Gesetzliche und vertragliche Fristen

Im Arbeitsrecht regelt § 622 BGB Grundfristen und verlängerte Arbeitgeberfristen. Im Mietrecht bestehen eigene Vorschriften. Vertragliche Abweichungen sind nur innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Grenzen zulässig.

Berechnung und Zugang

Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Zugang der Kündigung. Soll das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Termin enden, muss die Erklärung so rechtzeitig zugehen, dass die vollständige Frist bis zu diesem Zeitpunkt eingehalten wird.

Beispiel

Für ein Arbeitsverhältnis gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Soll es am 30. Juni enden, muss die Kündigung spätestens so zugehen, dass zwischen Zugang und Monatsende mindestens vier Wochen liegen.

Häufige Fragen

Gilt bei fristloser Kündigung eine Kündigungsfrist?

Nein. Eine wirksame außerordentliche fristlose Kündigung beendet das Verhältnis ohne reguläre Kündigungsfrist.

Zählt das Absendedatum?

Grundsätzlich nicht. Entscheidend ist regelmäßig der rechtzeitige Zugang beim Empfänger.

Verwandte Begriffe

Kündigung, Probezeit, Arbeitsvertrag, Zugang, Frist.

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