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Verjährung

Verjährung: Verjährung bedeutet, dass der Schuldner nach Ablauf einer gesetzlichen Frist berechtigt ist, die geschuldete Leistung zu verweigern.

Bedeutung und Voraussetzungen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Sonderfristen, Hemmung und Neubeginn sind zu beachten.

Beispiel

Ein Zahlungsanspruch entsteht im März 2026 und der Gläubiger kennt alle Umstände. Die regelmäßige Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2026.

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis, dem betroffenen Anspruch und den einschlägigen Vorschriften des BGB.

Häufige Fragen

Tritt die Rechtsfolge immer automatisch ein?

Nein. Je nach Tatbestand können insbesondere eine Erklärung, Mahnung, Fristsetzung oder Einrede erforderlich sein.

Verwandte Begriffe

Fälligkeit · Verzug · Unmöglichkeit · Schadensersatz · Verjährung

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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