Staatsgebiet

Das Staatsgebiet ist der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem ein Staat grundsätzlich seine Herrschaftsgewalt ausübt. Es bildet gemeinsam mit Staatsvolk und Staatsgewalt eines der klassischen Merkmale eines Staates. Zum Staatsgebiet gehören das Landgebiet, die inneren Gewässer und das Küstenmeer sowie der darüber liegende Luftraum; völkerrechtliche Regeln begrenzen die staatlichen Befugnisse.

Grenzen

Staatsgrenzen bestimmen den räumlichen Geltungsbereich der Gebietshoheit. Ihr Verlauf ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen, historischen Rechtsakten und anerkannten Grenzverläufen.

Gebietshoheit

Innerhalb seines Gebiets darf der Staat grundsätzlich Recht setzen und durchsetzen. Immunitäten, Unionsrecht und völkerrechtliche Verpflichtungen können diese Befugnis begrenzen.

Beispiel

Ein deutsches Gesetz gilt räumlich grundsätzlich im Bundesgebiet, sofern es keinen weitergehenden oder engeren Anwendungsbereich bestimmt.

Häufige Fragen

Gehören Botschaften zum Staatsgebiet des Entsendestaats?

Nein. Ihre Räume sind besonders geschützt, bleiben aber Teil des Empfangsstaats.

Gehört der Luftraum dazu?

Ja. Der Staat besitzt grundsätzlich Hoheit über den Luftraum über seinem Landgebiet und Küstenmeer.

Verwandte Begriffe

Staatsvolk, Staatsgewalt, Staat, Souveränität. Mehr auf das-grundgesetz.de.

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