Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Hauptpflichten
Die Pflichten ergeben sich aus § 433 BGB. Der Kaufvertrag selbst überträgt wegen des Trennungsprinzips noch kein Eigentum; dafür ist ein gesondertes Verfügungsgeschäft erforderlich.
Mängelrechte
Ist die Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer insbesondere Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen mindern, zurücktreten oder Schadensersatz beanspruchen.
Beispiel
Käufer und Verkäufer einigen sich über ein Fahrrad und den Preis. Damit besteht der Kaufvertrag; Eigentum geht erst durch gesonderte Übereignung über.
Häufige Fragen
Muss ein Kaufvertrag schriftlich sein?
Grundsätzlich nicht. Für bestimmte Geschäfte, etwa Grundstückskäufe, gelten besondere Formvorschriften.
Ist Bezahlen bereits der Vertragsschluss?
Nicht zwingend. Vertragsschluss, Zahlung und Eigentumsübertragung sind rechtlich zu unterscheiden.
Verwandte Begriffe
Angebot, Annahme, Übereignung, Sachmangel, Nacherfüllung
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.