Radbruchsche Formel

Radbruchsche Formel ist eine rechtsphilosophische Lehre Gustav Radbruchs zum Verhältnis von positivem Recht und Gerechtigkeit. Danach hat gesetztes Recht grundsätzlich Vorrang, selbst wenn es inhaltlich ungerecht oder unzweckmäßig ist. Erreicht der Widerspruch zur Gerechtigkeit jedoch ein unerträgliches Maß oder verleugnet das Gesetz die Gleichheit bewusst, kann es seinen Rechtscharakter verlieren.

Grundgedanke

Die Formel verbindet Rechtssicherheit mit einer äußersten Gerechtigkeitsgrenze. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.

Bedeutung für das Recht

Der Begriff hilft, geltendes Recht von tatsächlicher Wirksamkeit und moralischer Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.

Beispiel

Bei der Aufarbeitung staatlichen Unrechts kann geprüft werden, ob eine Vorschrift als extrem ungerechtes Nichtrecht zu behandeln ist.

Häufige Fragen

Hebt jede Ungerechtigkeit die Rechtsgeltung auf?

Nein. Die Schwelle der Formel ist bewusst sehr hoch.

Welche praktische Bedeutung hat der Begriff?

Er strukturiert die rechtliche Argumentation und macht unterschiedliche Maßstäbe für Geltung, Rechtfertigung und Bewertung sichtbar.

Verwandte Begriffe

Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gesetz

    Ein Gesetz ist eine staatlich gesetzte, verbindliche Rechtsregel. Im formellen Sinn ist es ein Beschluss des zuständigen Parlaments im verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren. Im materiellen Sinn bezeichnet der Begriff jede abstrakt-generelle Rechtsnorm mit Außenwirkung, unabhängig davon, ob sie vom Parlament, von der Exekutive oder einer Selbstverwaltungskörperschaft erlassen wurde. Formelles und materielles Gesetz Ein Parlamentsgesetz ist Gesetz…

  • |

    Gottesurteil

    Ein Gottesurteil war ein mittelalterliches Beweisverfahren, bei dem ein übernatürlich gedeuteter Ausgang Schuld, Unschuld oder Recht einer Partei offenbaren sollte. Formen waren etwa Feuer- und Wasserprobe sowie Zweikampf. Das Verfahren beruhte auf religiösen Vorstellungen und ritualisierten Regeln, nicht auf rationaler Tatsachenermittlung im heutigen Sinn. Kirche und weltliche Herrschaft schränkten Gottesurteile seit dem Hochmittelalter zunehmend ein;…

  • Rechtsdurchsetzung

    Rechtsdurchsetzung bezeichnet die tatsächliche Verwirklichung rechtlicher Gebote, Verbote und Ansprüche. Sie umfasst freiwillige Befolgung ebenso wie behördliche Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen und staatlichen Zwang. Im Privatrecht muss der Berechtigte seinen Anspruch häufig selbst geltend machen; im öffentlichen Recht handeln zuständige Behörden vielfach von Amts wegen. Effektive Rechtsdurchsetzung ist ein Wesensmerkmal des Rechtsstaats, muss jedoch ihrerseits gesetzlich…

  • | |

    Unterschrift

    Eine Unterschrift ist ein eigenhändig geschriebenes Namenszeichen, das die Identität des Erklärenden erkennen lässt und den darüberstehenden Text räumlich sowie inhaltlich abschließt. Sie dient der Zuordnung, Echtheitskontrolle, Beweisführung und Warnung vor übereilten Erklärungen. Verlangt das Gesetz Schriftform, muss die Urkunde grundsätzlich eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein bloßer Namensstempel, eine…

  • |

    Constitutio Criminalis Carolina

    Constitutio Criminalis Carolina ist die 1532 erlassene peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. und eine bedeutende frühe Kodifikation des Straf- und Strafprozessrechts. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung…

  • |

    Gemeines Recht

    Gemeines Recht war das auf römischem und kanonischem Recht beruhende, in weiten Teilen Europas subsidiär geltende Recht vor den modernen Kodifikationen. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung…