Radbruchsche Formel

Radbruchsche Formel ist eine rechtsphilosophische Lehre Gustav Radbruchs zum Verhältnis von positivem Recht und Gerechtigkeit. Danach hat gesetztes Recht grundsätzlich Vorrang, selbst wenn es inhaltlich ungerecht oder unzweckmäßig ist. Erreicht der Widerspruch zur Gerechtigkeit jedoch ein unerträgliches Maß oder verleugnet das Gesetz die Gleichheit bewusst, kann es seinen Rechtscharakter verlieren.

Grundgedanke

Die Formel verbindet Rechtssicherheit mit einer äußersten Gerechtigkeitsgrenze. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.

Bedeutung für das Recht

Der Begriff hilft, geltendes Recht von tatsächlicher Wirksamkeit und moralischer Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.

Beispiel

Bei der Aufarbeitung staatlichen Unrechts kann geprüft werden, ob eine Vorschrift als extrem ungerechtes Nichtrecht zu behandeln ist.

Häufige Fragen

Hebt jede Ungerechtigkeit die Rechtsgeltung auf?

Nein. Die Schwelle der Formel ist bewusst sehr hoch.

Welche praktische Bedeutung hat der Begriff?

Er strukturiert die rechtliche Argumentation und macht unterschiedliche Maßstäbe für Geltung, Rechtfertigung und Bewertung sichtbar.

Verwandte Begriffe

Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Praktische Konkordanz

    Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam. Funktion Praktische…

  • Soziale Norm

    Eine soziale Norm ist eine innerhalb einer Gemeinschaft bestehende Verhaltenserwartung. Sie bestimmt, welches Verhalten als üblich, angemessen, geboten oder missbilligenswert gilt. Soziale Normen können als Sitte, Moral, Brauch, beruflicher Standard oder Gruppenregel auftreten und müssen nicht staatlich gesetzt sein. Sie werden durch Zustimmung, Kritik, Anerkennung oder Ausschluss stabilisiert. Rechtsnormen sind eine besondere Form verbindlicher Normen,…

  • |

    Mainzer Reichslandfriede

    Der Mainzer Reichslandfriede ist ein 1235 auf dem Mainzer Hoftag unter Kaiser Friedrich II. verkündeter allgemeiner Landfriede des Heiligen Römischen Reiches. Er begrenzte die private Fehde, verlangte die vorherige Anrufung des Rechtswegs und stellte schwere Friedensbrüche unter Sanktionen. Die deutsch und lateinisch überlieferte Ordnung stärkte gerichtliche Konfliktlösung und Reichsgewalt. Sie gilt als wichtiger Schritt von…

  • Rechtssicherheit

    Rechtssicherheit bezeichnet die Verlässlichkeit, Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung. Der Bürger soll erkennen können, welche Regeln gelten und welche Rechtsfolgen sein Verhalten auslöst. Dazu dienen klare Normen, Vertrauensschutz, Bestandskraft und Rechtskraft. Rechtssicherheit ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats, kann aber mit Einzelfallgerechtigkeit oder materieller Gerechtigkeit in Spannung geraten. Grundgedanke Rechtssicherheit schützt Vertrauen und ermöglicht planbares…

  • |

    Optimierungsgebot

    Optimierungsgebot Optimierungsgebot ist nach der Prinzipientheorie eine Norm, die verlangt, einen rechtlich geschützten Wert in einem relativ zur tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit möglichst hohen Maß zu verwirklichen. Anders als eine Regel schreibt es nicht stets eine einzige definitive Rechtsfolge vor. Sein Erfüllungsgrad hängt insbesondere von kollidierenden Prinzipien ab. Grundrechte werden häufig als Optimierungsgebote verstanden, deren…

  • |

    Lehnrecht

    Lehnrecht bezeichnet die historischen Rechtsregeln über die Vergabe eines Lehens durch einen Lehnsherrn an einen Vasallen. Der Vasall erhielt ein nutzbares Recht an Land, Ämtern oder Einkünften und schuldete dafür regelmäßig Treue, Rat und militärische oder andere Dienste. Das Lehnsverhältnis beruhte auf persönlichen Bindungen und dinglich geprägten Herrschaftspositionen. Ausgestaltung, Erblichkeit und Beendigung wandelten sich stark;…