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Herrenchiemseer Verfassungskonvent

Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent war eine vom 10. bis 23. August 1948 tagende Sachverständigenkonferenz der westdeutschen Länder auf Herrenchiemsee. Die von den Ministerpräsidenten entsandten Fachleute erarbeiteten einen strukturierten Verfassungsentwurf und Bericht als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat. Der Konvent selbst besaß keine verfassunggebende Entscheidungsgewalt. Seine Vorschläge prägten insbesondere Bundesstaatlichkeit, konstruktives Misstrauensvotum, starke Verfassungsgerichtsbarkeit und die bewusste Abgrenzung von Fehlentwicklungen der Weimarer Reichsverfassung.

Historische Einordnung

Die Tagung fand im Alten Schloss auf der Herreninsel im Chiemsee statt und reagierte auf die Frankfurter Dokumente der westlichen Besatzungsmächte.

Rechtliche Bedeutung

Die Experten diskutierten Staatsaufbau, Grundrechte und Regierungsstabilität. Der Parlamentarische Rat übernahm vieles, war an den Bericht aber nicht gebunden.

Beispiel

Der Konvent schlug vor, einen Regierungschef nur durch Wahl eines Nachfolgers abzusetzen. Dieses Modell floss als konstruktives Misstrauensvotum in das Grundgesetz ein.

Häufige Fragen

Wer nahm teil?

Von den Ländern entsandte Staatsrechtler, Beamte und Politiker arbeiteten als Sachverständige zusammen.

Beschloss der Konvent das Grundgesetz?

Nein. Das Grundgesetz erarbeitete und beschloss anschließend der Parlamentarische Rat.

Warum war Herrenchiemsee wichtig?

Der Bericht lieferte ein fachlich ausgearbeitetes Modell und viele prägende Strukturentscheidungen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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