Aufbauseminar für Fahranfänger
Aufbauseminar für Fahranfänger ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Schulungsmaßnahme für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende registrierte Verkehrsverstöße begangen haben. Das Seminar soll Ursachen des Fehlverhaltens aufarbeiten und sichereres Verhalten fördern. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit regelmäßig auf vier Jahre. Nimmt der Betroffene nicht fristgerecht teil, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden; nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung kann sie neu erteilt werden.
Rechtliche Einordnung
Das Maßnahmensystem folgt aus §§ 2a und 2b StVG sowie §§ 34 bis 37 FeV. Die Behörde handelt nach Mitteilung rechtskräftiger, im Katalog bewerteter Verstöße.
Bedeutung und Abgrenzung
Das Aufbauseminar ist weder eine MPU noch ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau. Es gehört speziell zum gesetzlichen Stufensystem der Fahrerlaubnis auf Probe.
Beispiel
Ein Fahranfänger begeht in der Probezeit einen A-Verstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Behörde die Teilnahme innerhalb einer bestimmten Frist an und verlängert zugleich die Probezeit.
Häufige Fragen
Kann freiwillig teilgenommen werden?
Das hier gemeinte Seminar ist grundsätzlich eine behördlich angeordnete Maßnahme nach einem relevanten Probezeitverstoß.
Was geschieht bei Fristversäumnis?
Wird die Teilnahme nicht rechtzeitig nachgewiesen, sieht das Gesetz die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.
Gibt es besondere Seminare?
Ja. Bei bestimmten alkohol- oder drogenbezogenen Verstößen gelten besondere Anforderungen an das Aufbauseminar.
Verwandte Begriffe und Quellen
Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Regelfahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen
Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.