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Säkularisation

Säkularisation bezeichnet rechtshistorisch die Überführung kirchlicher Herrschaftsrechte und Vermögen in weltliche Hand. Im deutschen Raum steht der Begriff besonders für die Aufhebung nahezu aller geistlichen Reichsstände durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Klöster und Hochstifte wurden enteignet oder staatlich eingezogen, ihre Territorien weltlichen Fürsten zugeteilt. Der Vorgang entschädigte unter anderem Herrscher für linksrheinische Gebietsverluste, veränderte das Reich tiefgreifend und wirkt in Fragen kirchlichen Vermögens sowie staatlicher Leistungen bis heute nach.

Historische Einordnung

Die Säkularisation war Teil der napoleonisch geprägten territorialen Neuordnung kurz vor dem Ende des Alten Reiches.

Rechtliche Bedeutung

Sie betraf politische Herrschaft, Eigentum, kirchliche Einrichtungen und Versorgungspflichten. Von der allgemeinen gesellschaftlichen Säkularisierung ist sie begrifflich zu unterscheiden.

Beispiel

Ein geistliches Fürstbistum verlor 1803 seine Landeshoheit; Territorium und große Teile des Stiftsvermögens gingen auf einen weltlichen Landesherrn über.

Häufige Fragen

Was wurde säkularisiert?

Vor allem geistliche Territorien, Klöster, Stifte und deren Vermögen.

Ist Säkularisation gleich Mediatisierung?

Nein. Mediatisierung unterwarf reichsunmittelbare weltliche Herrschaften einem anderen Landesherrn.

Warum wirkt sie bis heute nach?

Historische Vermögensverluste stehen im Hintergrund bestimmter Staatsleistungen und kirchenrechtlicher Fragen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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