Willkürverbot
Willkürverbot bedeutet, dass staatliche Entscheidungen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen oder unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar sein dürfen. Es ist eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Wann liegt Willkür vor?
Nicht jeder Rechtsfehler ist willkürlich. Die Schwelle ist erst erreicht, wenn eine Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Maßgeblich sind die objektiven Umstände; ein persönlicher Willensvorwurf ist nicht erforderlich.
Beispiel
Wendet ein Gericht eine eindeutige Vorschrift ohne nachvollziehbaren Grund auf einen offensichtlich nicht erfassten Sachverhalt an, kann dies gegen das Willkürverbot verstoßen.
Bedeutung bei Gerichtsentscheidungen
Das Bundesverfassungsgericht prüft mit der Verfassungsbeschwerde nicht jeden fachrechtlichen Fehler. Eine Grundrechtsverletzung kann aber vorliegen, wenn die Entscheidung willkürlich ist und damit spezifisches Verfassungsrecht verletzt.
Häufige Fragen
Ist eine falsche Entscheidung automatisch willkürlich?
Nein. Auch eine rechtlich fehlerhafte Entscheidung kann noch vertretbar sein. Das Willkürverbot greift erst bei einem besonders schwerwiegenden, sachlich nicht erklärbaren Fehler.
Beruht das Willkürverbot auf einem Grundrecht?
Ja. Es wird aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitet.
Verwandte Begriffe
Grundrecht · Gesetzlicher Richter · Rechtliches Gehör
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.