Privates Baurecht

Privates Baurecht betrifft die privatrechtlichen Beziehungen bei Bauvorhaben. Es umfasst vor allem Bauverträge, Werkvertragsrecht, Mängelansprüche, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Nachbarrechte. Anders als das öffentliche Baurecht entscheidet es nicht über die behördliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens.

Einordnung

Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden.

Beispiel

Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von den einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgaben ab.

Häufige Fragen

Wo finden sich die Regeln?

Wichtige Vorschriften stehen im Baugesetzbuch und im Landesrecht.

Verwandte Begriffe

Bauleitplanung, Baugenehmigung, Bebauungsplan

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