Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen errichtet, geändert oder genutzt werden dürfen. Es dient insbesondere einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Abwehr von Gefahren. Die wichtigsten Bereiche sind Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht; maßgeblich sind insbesondere BauGB und die jeweiligen Landesbauordnungen.
Einordnung
Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden.
Beispiel
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von den einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgaben ab.
Häufige Fragen
Wo finden sich die Regeln?
Wichtige Vorschriften stehen im Baugesetzbuch und im Landesrecht.
Verwandte Begriffe
Bauleitplanung, Baugenehmigung, Bebauungsplan
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