Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil durch ein höheres Gericht grundsätzlich auf Rechtsfehler überprüft wird. Anders als bei der Berufung findet regelmäßig keine neue Tatsachenverhandlung statt; maßgeblich ist im Grundsatz der vom Ausgangsgericht festgestellte Sachverhalt. Die Revision ist nur statthaft, wenn die jeweilige Verfahrensordnung sie vorsieht und die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, Fristen sowie Begründungsanforderungen erfüllt sind.
Aufgabe der Revision
Die Revision dient der Kontrolle, ob das angegriffene Urteil auf einer Verletzung des Rechts beruht. Zugleich fördert sie die Einheitlichkeit und Fortbildung der Rechtsprechung. Das Revisionsgericht prüft keine dritte Tatsacheninstanz, sondern insbesondere die richtige Anwendung materiellen Rechts und gerügte Verfahrensfehler.
Die Revision unterscheidet sich damit von der Berufung, die auch die Tatsachengrundlage in gesetzlich begrenztem Umfang überprüfen kann. Beide gehören zu den Rechtsmitteln.
Revision im Zivilprozess
Nach § 542 ZPO findet die Revision gegen Endurteile der Berufungsinstanz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften statt. Sie muss nach § 543 ZPO vom Berufungsgericht oder aufgrund einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen sein.
Zulassungsgründe sind die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie das Erfordernis einer Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die bloße Behauptung, das Urteil sei falsch, genügt hierfür nicht.
Frist und Begründung
Die Revisionsfrist beträgt im Zivilprozess nach § 548 ZPO einen Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils, spätestens ab Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Revision muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Die Begründung muss die Rechtsverletzung oder den gerügten Verfahrensmangel bestimmt bezeichnen.
Vor dem Bundesgerichtshof gilt grundsätzlich Vertretungszwang durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt. Andere Verfahrensordnungen, etwa im Straf-, Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialrecht, enthalten eigene Regeln.
Prüfungsumfang und Entscheidung
Das Revisionsgericht legt grundsätzlich die bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz zugrunde. Es kann die Revision zurückweisen, das Urteil aufheben und die Sache zurückverweisen oder in gesetzlich bestimmten Fällen selbst entscheiden. Mit der endgültigen Zurückweisung tritt regelmäßig Rechtskraft ein.
Beispiel
Ein Berufungsgericht legt eine Vorschrift entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus. Ist die Revision zugelassen, kann das Revisionsgericht prüfen, ob diese Rechtsanwendung fehlerhaft war. Neue Zeugen werden dagegen grundsätzlich nicht vernommen.
Häufige Fragen
Ist die Revision eine dritte Tatsacheninstanz?
Nein. Sie prüft grundsätzlich Rechtsfehler auf Grundlage des festgestellten Sachverhalts.
Kann jede Partei Revision einlegen?
Nur eine beschwerte Partei und nur, wenn die Revision statthaft und zugelassen ist sowie Form und Frist gewahrt sind.
Was geschieht bei Nichtzulassung?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht kommen.
Weiterführende Informationen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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