Berufung

Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem ein erstinstanzliches Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden kann. Sie eröffnet grundsätzlich eine zweite Tatsacheninstanz, deren Umfang und Voraussetzungen von der jeweiligen Verfahrensordnung abhängen.

Funktion der Berufung

Das Berufungsgericht prüft, ob das angegriffene Urteil auf einem Rechtsfehler beruht oder die zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Anders als die Revision kann die Berufung daher grundsätzlich auch die Tatsachengrundlage erfassen.

Berufung im Zivilprozess

Nach § 511 ZPO findet die Berufung gegen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte statt. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands die gesetzliche Grenze übersteigt oder das Ausgangsgericht sie zugelassen hat.

Die Berufungsfrist beträgt nach § 517 ZPO grundsätzlich einen Monat. Die Berufung muss außerdem fristgerecht begründet werden.

Berufung im Strafprozess

Im Strafverfahren ist die Berufung insbesondere gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig. Das Berufungsgericht führt grundsätzlich eine neue Hauptverhandlung durch und kann Tatsachen sowie Rechtsfragen erneut prüfen.

Neue Tatsachen und Beweismittel

Die zweite Tatsacheninstanz ist nicht in jedem Verfahren eine vollständige Wiederholung der ersten Instanz. Im Zivilprozess dürfen neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Abgrenzung zur Revision

Die Berufung überprüft grundsätzlich Tatsachen und Recht. Die Revision beschränkt sich dagegen regelmäßig auf Rechtsfehler und übernimmt die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen.

Beispiel

Eine Partei hält die Beweiswürdigung des Amtsgerichts und dessen rechtliche Beurteilung für fehlerhaft. Ist die Berufung statthaft und zulässig, kann das Berufungsgericht beide Gesichtspunkte im gesetzlichen Prüfungsumfang untersuchen.

Häufige Fragen

Kann gegen jedes Urteil Berufung eingelegt werden?

Nein. Statthaftigkeit und Zulässigkeit richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung.

Stoppt die Berufung die Vollstreckung?

Nicht zwingend. Ein Urteil kann trotz Berufung vorläufig vollstreckbar sein.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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