Rechtsmittel
Rechtsmittel sind gesetzlich geregelte Rechtsbehelfe, mit denen eine gerichtliche Entscheidung vor Eintritt ihrer Rechtskraft durch ein höheres Gericht überprüft werden kann. Zu den klassischen Rechtsmitteln gehören Berufung, Revision und Beschwerde.
Wirkungen eines Rechtsmittels
Ein Rechtsmittel besitzt regelmäßig einen Devolutiveffekt: Die Sache gelangt zur Prüfung an ein Gericht höherer Instanz. Häufig tritt außerdem ein Suspensiveffekt ein, sodass die formelle Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung zunächst gehemmt wird. Ob auch die Vollstreckung aufgeschoben wird, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften.
Berufung
Die Berufung eröffnet grundsätzlich eine zweite Tatsachen- und Rechtsinstanz. Das Berufungsgericht prüft Rechtsfehler und in gesetzlich bestimmten Grenzen auch Tatsachenfeststellungen. Im Zivilprozess ist sie in den §§ 511 ff. ZPO geregelt.
Revision
Die Revision dient grundsätzlich der Kontrolle auf Rechtsfehler. Eine neue Tatsachenfeststellung findet regelmäßig nicht statt. Maßgeblich ist, ob das angegriffene Urteil auf einer Verletzung des Rechts beruht.
Beschwerde
Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen Beschlüsse und bestimmte prozessleitende Entscheidungen. Voraussetzungen, Fristen und Prüfungsumfang unterscheiden sich je nach Verfahrensordnung.
Abgrenzung zum Rechtsbehelf
Der Begriff Rechtsbehelf ist weiter. Er umfasst alle gesetzlich anerkannten Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Jedes Rechtsmittel ist daher ein Rechtsbehelf, aber nicht jeder Rechtsbehelf ein Rechtsmittel. Einspruch, Widerspruch und Anhörungsrüge gelten beispielsweise nicht allgemein als Rechtsmittel.
Voraussetzungen
Ein Rechtsmittel muss statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt werden. Regelmäßig ist außerdem erforderlich, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung beschwert ist.
Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde
Vor einer Verfassungsbeschwerde müssen statthafte und zumutbare Rechtsmittel grundsätzlich ausgeschöpft werden. Andernfalls fehlt es regelmäßig an der Rechtswegerschöpfung.
Häufige Fragen
Ist die Verfassungsbeschwerde ein Rechtsmittel?
Nein. Sie ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf zum Schutz spezifischen Verfassungsrechts.
Stoppt jedes Rechtsmittel die Vollstreckung?
Nein. Rechtskraft und Vollstreckbarkeit sind getrennt zu prüfen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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