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Gebundene Entscheidung

Eine gebundene Entscheidung liegt vor, wenn das Gesetz der Behörde bei erfüllten Voraussetzungen keinen Entscheidungsspielraum lässt. Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge muss dann eintreten.

Abgrenzung zum Ermessen

Bei einer gebundenen Entscheidung bestimmt das Gesetz die Rechtsfolge abschließend. Beim Ermessen darf die Behörde dagegen innerhalb rechtlicher Grenzen zwischen mehreren zulässigen Entscheidungen wählen.

Erkennen einer gebundenen Entscheidung

Formulierungen wie „ist zu erteilen“ oder „muss“ weisen häufig auf eine Bindung hin. Entscheidend bleiben jedoch Sinn, Zweck und Zusammenhang der jeweiligen Vorschrift.

Gerichtliche Kontrolle

Das Gericht prüft vollständig, ob die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die vorgeschriebene Rechtsfolge gezogen wurde. Ein eigener Zweckmäßigkeitsspielraum der Behörde besteht nicht.

Beispiel

Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung erfüllt, muss die Behörde sie bei gebundener Ausgestaltung erteilen.

Häufige Fragen

Hat die Behörde keinerlei Prüfungsbefugnis?

Doch. Sie prüft die gesetzlichen Voraussetzungen, kann aber die Rechtsfolge nicht frei wählen.

Ist „soll“ stets gebunden?

Eine Soll-Vorschrift erlaubt regelmäßig nur in atypischen Fällen eine Abweichung.

Verwandte Begriffe

Ermessen, Behörde, Verwaltungsakt, Unbestimmter Rechtsbegriff

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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