Körperverletzung

Körperverletzung ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen. Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als unerheblich beeinträchtigt. Gesundheitsschädigung bedeutet das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands. Die vorsätzliche Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt; auch der Versuch ist strafbar. Daneben bestehen Qualifikationen und ein eigener Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung.

Tatbestand und Vorsatz

Der Täter muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass sein Verhalten eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung verursacht. Ärztliche Eingriffe erfüllen tatbestandlich regelmäßig die Körperverletzung, können aber durch wirksame Einwilligung gerechtfertigt sein.

Qualifizierte Formen

Das Strafgesetzbuch unterscheidet unter anderem gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge. Waffen, gemeinschaftliche Begehung oder lebensgefährdende Behandlung können den Strafrahmen erhöhen.

Beispiel

Ein Täter schlägt einem anderen vorsätzlich ins Gesicht und verursacht Schmerzen sowie eine Schwellung. Darin liegt grundsätzlich eine Körperverletzung.

Häufige Fragen

Ist auch eine psychische Beeinträchtigung erfasst?

Sie kann eine Gesundheitsschädigung sein, wenn sie einen krankhaften, medizinisch fassbaren Zustand hervorruft.

Entstehen neben der Strafe zivilrechtliche Ansprüche?

Ja. Insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld können hinzukommen.

Verwandte Begriffe

Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einwilligung, Notwehr, Schmerzensgeld.

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