Enteignender Eingriff

Der enteignende Eingriff ist ein richterrechtlicher Entschädigungsanspruch für rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen, die bei einem Eigentümer atypische, unvorhergesehene und unzumutbare Nebenfolgen verursachen. Der Betroffene muss dadurch ein Sonderopfer erleiden, das über die allgemeine Belastung hinausgeht. Anders als bei der Enteignung ist der Eigentumsentzug nicht gezielt; anders als beim enteignungsgleichen Eingriff ist die staatliche Maßnahme rechtmäßig. Spezielle Ausgleichsregelungen haben Vorrang. Die Rechtsfolgen richten sich auf einen angemessenen Ausgleich der besonderen Eigentumsbelastung.

Rechtliche Bedeutung

Der Anspruch erfasst außergewöhnliche Eigentumsbeeinträchtigungen durch rechtmäßiges staatliches Handeln, die gesetzlich nicht bereits angemessen ausgeglichen sind.

Voraussetzungen und Folgen

Zu prüfen sind geschützte Eigentumsposition, unmittelbare Folge, Rechtmäßigkeit, atypische Belastung, Sonderopfer, Kausalität und Subsidiarität.

Beispiel

Rechtmäßige Straßenbauarbeiten verursachen unvorhersehbar dauerhafte schwere Schäden an einem angrenzenden Gebäude.

Häufige Fragen

Ist Verschulden erforderlich?

Nein. Der Anspruch knüpft an das unzumutbare Sonderopfer an.

Gibt es vollen Schadensersatz?

Gewährt wird grundsätzlich angemessene Entschädigung, nicht notwendig vollständiger Schadensersatz.

Verwandte Begriffe

Siehe Enteignungsgleicher Eingriff, Sonderopfer und Entschädigung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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