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Einspruch gegen den Steuerbescheid

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist der außergerichtliche Rechtsbehelf, mit dem ein Steuerpflichtiger die Überprüfung eines Steuerbescheids durch die Finanzbehörde verlangt. Er ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Die Behörde prüft den Fall erneut in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Bleibt der Einspruch erfolglos, kann regelmäßig Klage zum Finanzgericht erhoben werden.

Form und Inhalt

Der Einspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Finanzbehörde einzulegen. Er sollte den angefochtenen Bescheid bezeichnen und erkennen lassen, in welchem Umfang eine Änderung begehrt wird.

Wirkung

Der Einspruch hemmt die Vollziehung grundsätzlich nicht. Soll eine Zahlung zunächst ausgesetzt werden, ist regelmäßig zusätzlich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Beispiel

Das Finanzamt erkennt geltend gemachte Werbungskosten nicht an. Der Steuerpflichtige legt fristgerecht Einspruch ein und reicht die fehlenden Nachweise nach.

Häufige Fragen

Muss der Einspruch sofort begründet werden?

Eine Begründung ist zweckmäßig, kann aber grundsätzlich nachgereicht werden.

Was geschieht bei Fristversäumnis?

Unter engen Voraussetzungen kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Verwandte Begriffe

Einspruchsfrist, Steuerbescheid, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht, Rechtsbehelf

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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