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UN-Sicherheitsrat

Der UN-Sicherheitsrat ist das Hauptorgan der Vereinten Nationen mit der vorrangigen Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er besteht aus fünf ständigen und zehn zeitweise gewählten Mitgliedern. Der Rat kann Konflikte untersuchen, Empfehlungen aussprechen und nach Kapitel VII der UN-Charta verbindliche Maßnahmen beschließen, darunter Sanktionen und die Ermächtigung militärischer Gewalt. Bei Sachfragen können die ständigen Mitglieder durch ein negatives Votum einen Beschluss verhindern.

Zusammensetzung und Abstimmung

Ständige Mitglieder sind China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Für Sachentscheidungen sind mindestens neun Stimmen erforderlich, ohne ablehnende Stimme eines ständigen Mitglieds. Enthaltung gilt grundsätzlich nicht als Veto.

Maßnahmen nach Kapitel VII

Der Sicherheitsrat kann eine Friedensbedrohung, einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung feststellen. Danach kommen nichtmilitärische Sanktionen und erforderlichenfalls militärische Maßnahmen in Betracht.

Beispiel

Der Sicherheitsrat verpflichtet die Mitgliedstaaten durch Resolution, Vermögenswerte bestimmter Personen einzufrieren und Reisebeschränkungen umzusetzen.

Häufige Fragen

Sind Beschlüsse des Sicherheitsrats verbindlich?

Je nach Rechtsgrundlage und Wortlaut ja. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, Entscheidungen des Rates nach der Charta anzunehmen und durchzuführen.

Kann die Generalversammlung ein Veto aufheben?

Nein. Sie kann politisch reagieren und Empfehlungen aussprechen, aber das Veto nicht rechtlich beseitigen.

Verwandte Begriffe

UN-Generalversammlung, kollektive Sicherheit, Sanktion, Gewaltverbot, UN-Charta.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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