Verteidigerausschluss
Verteidigerausschluss ist die gerichtliche Entfernung eines Verteidigers aus einem Strafverfahren unter besonders engen gesetzlichen Voraussetzungen. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verteidiger dringend verdächtig ist, an der untersuchten Tat beteiligt zu sein, den Verkehr mit einem inhaftierten Beschuldigten für Straftaten zu missbrauchen oder bestimmte Gefährdungen zu fördern. Der Ausschluss greift tief in die freie Verteidigerwahl ein und verlangt ein förmliches Verfahren, qualifizierten Verdacht sowie eine Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Rechtliche Bedeutung
Die Maßnahme schützt die Integrität des Strafverfahrens, darf aber legitime engagierte Verteidigung nicht sanktionieren.
Voraussetzungen und Folgen
Der gesetzliche Ausschlussgrund muss konkret belegt sein. Verteidiger und Beschuldigter erhalten grundsätzlich Gelegenheit zur Äußerung; Rechtsmittel sind vorgesehen.
Beispiel
Ermittlungen ergeben konkrete Hinweise, dass ein Verteidiger Nachrichten zur Fortsetzung der angeklagten Organisation übermittelt. Das zuständige Gericht prüft seinen Ausschluss.
Häufige Fragen
Kann das Tatgericht allein ausschließen?
Die Zuständigkeit richtet sich nach den besonderen Vorschriften der Strafprozessordnung und liegt häufig bei einem höheren Gericht.
Genügt ein Konflikt mit dem Richter?
Nein. Erforderlich ist ein gesetzlich bestimmter Ausschlussgrund.
Was geschieht mit dem Beschuldigten?
Seine Verteidigung muss, besonders bei notwendiger Verteidigung, anderweitig sichergestellt werden.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.