Bestechung

Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 334 StGB bildet die Geberseite zur Bestechlichkeit. Erforderlich sind eine Unrechtsvereinbarung, Vorsatz und der Bezug zu einer künftigen oder bereits vorgenommenen pflichtwidrigen Diensthandlung.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Unternehmer bietet einem Amtsträger Geld, damit dieser einen Auftrag rechtswidrig an sein Unternehmen vergibt.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Bestechung?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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