Völkerrechtssubjekt
Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Träger eigener Rechte und Pflichten nach dem Völkerrecht. Ursprüngliche und umfassende Völkerrechtssubjekte sind vor allem Staaten. Internationale Organisationen besitzen eine durch ihre Gründungsverträge bestimmte, funktionale Rechtsfähigkeit. Auch Einzelpersonen können unmittelbar völkerrechtliche Rechte und Pflichten haben, insbesondere im Menschenrechtsschutz und Völkerstrafrecht. Umfang und Art der Rechtspersönlichkeit sind daher nicht bei allen Subjekten gleich, sondern richten sich nach den jeweils anerkannten Regeln.
Staaten
Staaten besitzen grundsätzlich umfassende Völkerrechtsfähigkeit. Sie können Verträge schließen, diplomatische Beziehungen unterhalten, internationale Ansprüche geltend machen und für Völkerrechtsverletzungen verantwortlich sein. Voraussetzung der Staatlichkeit sind traditionell Staatsgebiet, Staatsvolk und effektive Staatsgewalt.
Weitere Völkerrechtssubjekte
Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen haben eine auf ihre Aufgaben bezogene Rechtspersönlichkeit. Einzelpersonen sind Träger international geschützter Menschenrechte und können für bestimmte Völkerrechtsverbrechen persönlich verantwortlich sein.
Beispiel
Die Vereinten Nationen können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Verträge schließen und internationale Ansprüche erheben, obwohl sie kein Staat sind.
Häufige Fragen
Sind Unternehmen Völkerrechtssubjekte?
Sie besitzen grundsätzlich keine mit Staaten vergleichbare umfassende Völkerrechtsfähigkeit, können aber durch besondere Regelungen internationale Rechte oder Pflichten erhalten.
Ist jeder Mensch Völkerrechtssubjekt?
Der Einzelne besitzt heute in bestimmten Bereichen unmittelbare völkerrechtliche Rechte und Pflichten, jedoch keine umfassende staatengleiche Rechtsfähigkeit.
Verwandte Begriffe
Völkerrecht, Staat, internationale Organisation, Menschenrechte, Völkerstrafrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Kommentar
Die Kommentare sind geschlossen.