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Völkerrechtsquelle

Völkerrechtsquelle bezeichnet die anerkannten Entstehungsformen verbindlicher Regeln des Völkerrechts. Zu den klassischen Quellen gehören völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze. Gerichtsentscheidungen und wissenschaftliche Lehrmeinungen gelten vor allem als Hilfsmittel zur Feststellung des geltenden Rechts. Daneben können Akte internationaler Organisationen, einseitige Erklärungen und sonstige Formen unter besonderen Voraussetzungen rechtliche Wirkungen entfalten.

Klassische Quellen

Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs nennt Verträge, Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze als zentrale Entscheidungsgrundlagen. Die Quellen unterscheiden sich in Entstehung, Geltungsgrund und Adressatenkreis.

Hilfsmittel und weitere Erscheinungsformen

Urteile internationaler Gerichte binden regelmäßig nur die Parteien des konkreten Falls, prägen aber die Rechtsauslegung. Beschlüsse internationaler Organisationen können je nach Gründungsvertrag verbindlich sein oder als Indiz für Rechtsüberzeugungen dienen.

Beispiel

Ein Grenzvertrag bindet seine Vertragsstaaten, während ein allgemein anerkanntes gewohnheitsrechtliches Verbot auch ohne besondere Vertragsbindung gelten kann.

Häufige Fragen

Gibt es im Völkerrecht ein einheitliches Gesetzbuch?

Nein. Das Recht verteilt sich auf verschiedene Quellen und Regelungsbereiche.

Stehen Verträge immer über Gewohnheitsrecht?

Nein. Das Verhältnis hängt von Anwendungsbereich und Spezialität ab; zwingendes Völkerrecht kann nicht vertraglich abbedungen werden.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht, Völkerrechtlicher Vertrag, Völkergewohnheitsrecht, Allgemeine Rechtsgrundsätze.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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