|

Erga-omnes-Verpflichtung

Eine Erga-omnes-Verpflichtung ist eine völkerrechtliche Pflicht, die ein Staat gegenüber der internationalen Gemeinschaft als Ganzer schuldet. Wegen der grundlegenden Bedeutung des geschützten Interesses haben grundsätzlich alle Staaten ein rechtliches Interesse an ihrer Einhaltung, auch wenn sie nicht unmittelbar oder individuell verletzt sind. Typische Beispiele betreffen fundamentale Verbote und Schutzgüter wie Völkermord, Sklaverei und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Kategorie betrifft vor allem den Kreis der berechtigten Staaten und die Geltendmachung von Verantwortlichkeit.

Wirkung

Bei einer Verletzung kann nicht nur der unmittelbar betroffene Staat die Verantwortlichkeit geltend machen. Auch andere Staaten können unter den Regeln der Staatenverantwortlichkeit die Beendigung der Verletzung und die Erfüllung bestimmter Folgen verlangen.

Abgrenzung zu ius cogens

Zwingendes Völkerrecht beschreibt die Unabdingbarkeit einer Norm. Erga omnes bezeichnet dagegen, wem die Verpflichtung geschuldet wird. Viele zwingende Normen begründen erga-omnes-Pflichten, die Begriffe sind aber nicht deckungsgleich.

Beispiel

Das Verbot des Völkermords schützt die internationale Gemeinschaft insgesamt. Seine Verletzung betrifft daher nicht nur einen einzelnen Staat.

Häufige Fragen

Bedeutet erga omnes, dass jeder Staat klagen kann?

Es besteht grundsätzlich ein rechtliches Interesse; Zuständigkeit und Zulässigkeit vor einem konkreten internationalen Gericht müssen dennoch gesondert begründet sein.

Gibt es erga-omnes-Pflichten aus Verträgen?

Ja, Verpflichtungen können auch gegenüber allen Parteien eines bestimmten multilateralen Vertrags bestehen; sie werden häufig als erga omnes partes bezeichnet.

Verwandte Begriffe

Zwingendes Völkerrecht, Staatenverantwortlichkeit, Völkermordverbot, Selbstbestimmungsrecht, Staatengemeinschaft.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge