Vollzugsföderalismus
Vollzugsföderalismus beschreibt die bundesstaatliche Aufgabenverteilung, nach der der Bund überwiegend Gesetze erlässt, während die Länder sie grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Artikel 83 ff. Grundgesetz unterscheiden landeseigenen Vollzug, Bundesauftragsverwaltung und bundeseigene Verwaltung. Das Modell verbindet bundesweit einheitliche Rechtsetzung mit dezentraler Durchführung. Zuständigkeit, Aufsicht, Weisungsrechte und Verwaltungskosten richten sich danach, welcher Vollzugstyp verfassungsrechtlich vorgesehen ist.
Rechtliche Einordnung
Der Vollzugsföderalismus gehört zur bundesstaatlichen Kompetenzordnung. Ausgangspunkt ist Artikel 83 Grundgesetz, wonach die Länder Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen.
Voraussetzungen und Bedeutung
Prüfungsmaßstab
Zu bestimmen sind Gesetzgebungsebene, verfassungsrechtlicher Vollzugstyp, zuständige Behörden sowie Umfang von Rechts- und Fachaufsicht. Abweichungen vom Regelfall benötigen eine Grundlage im Grundgesetz.
Rechtsfolge
Die Einordnung entscheidet über Organisationsgewalt, Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften, Weisungsbefugnisse, Aufsicht und Kostentragung zwischen Bund und Ländern.
Beispiel
Ein Bundesgesetz wird von einer Landesbehörde angewandt. Fehlt eine besondere bundesverfassungsrechtliche Regelung, handelt das Land grundsätzlich in eigener Verwaltungszuständigkeit.
Häufige Fragen
Führt der Bund seine Gesetze immer selbst aus?
Nein. Regelfall ist nach Artikel 83 Grundgesetz die Ausführung durch die Länder.
Was unterscheidet Eigen- und Auftragsverwaltung?
Bei der Auftragsverwaltung verfügt der Bund über weitergehende Aufsichts- und Weisungsrechte.
Dürfen Bund und Länder beliebig Mischbehörden bilden?
Nein. Die Kompetenzordnung begrenzt Mischverwaltung und verlangt eine verfassungsrechtliche Grundlage.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Bundesstaat, Gesetzgebungskompetenz, Verwaltung. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und das Grundgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.