Verwaltung
Verwaltung bezeichnet die staatliche Tätigkeit, die öffentliche Aufgaben praktisch erfüllt und weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung ist. Sie wird durch Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Verwaltungsträger ausgeübt.
Aufgaben der Verwaltung
Die Verwaltung sorgt etwa für öffentliche Sicherheit, erteilt Genehmigungen, erhebt Abgaben und gewährt staatliche Leistungen. Man unterscheidet unter anderem Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung und planende Verwaltung.
Bindung an das Recht
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Verwaltungshandeln muss daher eine gesetzliche Grundlage haben, soweit es in Rechte des Bürgers eingreift.
Wie handelt die Verwaltung?
Eine Behörde kann insbesondere durch Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichen Vertrag, Satzung oder tatsächliches Handeln tätig werden. Häufig geht der Entscheidung ein Verwaltungsverfahren voraus.
Beispiel
Wenn eine Gemeinde eine Gaststättenerlaubnis erteilt oder eine Behörde ein Gewerbe untersagt, übt sie Verwaltungstätigkeit aus.
Häufige Fragen
Ist Verwaltung dasselbe wie Behörde?
Nein. Verwaltung bezeichnet die Tätigkeit und den organisatorischen Bereich; die Behörde ist die handelnde Stelle.
Welches Recht gilt?
Vor allem das Verwaltungsrecht; je nach Aufgabe kommen besondere Fachgesetze hinzu.
Verwandte Begriffe
Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Behörde, Verwaltungsverfahren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.