Vorsteuer

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer für bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird. Unter den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes kann sie im Wege des Vorsteuerabzugs von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Dadurch wird die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette grundsätzlich neutralisiert.

Entstehung

Vorsteuer fällt etwa an, wenn ein Unternehmer Waren, Dienstleistungen oder Anlagegüter für sein Unternehmen bezieht und der Leistende ordnungsgemäß Umsatzsteuer berechnet.

Rechnung

Für den Abzug ist regelmäßig eine Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben erforderlich. Eine unzutreffend oder unberechtigt ausgewiesene Steuer ist nicht ohne Weiteres abzugsfähig.

Beispiel

Ein Unternehmer kauft Büromöbel für 1.190 Euro einschließlich 190 Euro Umsatzsteuer. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann er 190 Euro als Vorsteuer geltend machen.

Häufige Fragen

Kann ein Verbraucher Vorsteuer abziehen?

Nein. Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich Unternehmern im unternehmerischen Bereich vorbehalten.

Ist jede berechnete Umsatzsteuer abzugsfähig?

Nein. Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein; Ausschlussgründe sind möglich.

Verwandte Begriffe

Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnung, Unternehmer, Eingangsleistung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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