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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle. Er steht an der Spitze der Finanzgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in München. Der BFH entscheidet insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte sowie über bestimmte Beschwerden. Seine Entscheidungen prägen die Auslegung des deutschen Steuerrechts.

Aufgaben

Der BFH überprüft angefochtene Entscheidungen grundsätzlich auf Rechtsfehler. Eine erneute umfassende Tatsachenermittlung findet in der Revision regelmäßig nicht statt. Daneben entscheidet er über Beschwerden, etwa gegen die Nichtzulassung der Revision.

Zugang zum BFH

Die Revision muss vom Finanzgericht oder auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zugelassen werden. Vor dem BFH müssen sich Beteiligte grundsätzlich durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.

Beispiel

Weicht ein Finanzgericht bei einer grundsätzlich bedeutsamen Steuerfrage von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab, kann die Revision zugelassen werden und der BFH die Rechtsfrage klären.

Häufige Fragen

Prüft der BFH neue Beweise?

Grundsätzlich nicht. Er ist in der Revision an die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen gebunden.

Kann jeder Steuerbescheid direkt zum BFH gebracht werden?

Nein. Regelmäßig sind zunächst Einspruch und Klage beim Finanzgericht erforderlich.

Verwandte Begriffe

Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgericht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Steuerrecht

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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