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Einstweilige Anordnung

Einstweilige Anordnung ist im Verfassungsprozess eine vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts, die den Eintritt schwerer Nachteile verhindern und die Wirksamkeit der späteren Hauptsacheentscheidung sichern soll. Ihre gesetzliche Grundlage ist § 32 BVerfGG.

Zweck

Eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde oder ein anderes verfassungsgerichtliches Verfahren kann Zeit benötigen. Die einstweilige Anordnung verhindert, dass bis dahin irreversible Zustände entstehen oder die spätere Entscheidung praktisch wirkungslos wird.

Voraussetzungen

Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Wegen der häufig weitreichenden Folgen gilt ein strenger Maßstab.

Prüfung der Hauptsache

Die Erfolgsaussichten der Hauptsache werden grundsätzlich nicht abschließend geprüft. Ist das Hauptsacheverfahren jedoch von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kommt eine einstweilige Anordnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei offenem Ausgang entscheidet vor allem eine Folgenabwägung.

Möglicher Inhalt

Das Gericht kann die vorläufigen Maßnahmen treffen, die zur Sicherung wirksamen Rechtsschutzes erforderlich sind. Es kann etwa den Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung oder staatlichen Maßnahme vorübergehend aussetzen.

Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Die einstweilige Anordnung darf die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht endgültig vorwegnehmen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn wirksamer Rechtsschutz sonst nicht mehr möglich wäre.

Geltungsdauer

Eine einstweilige Anordnung tritt nach § 32 Abs. 6 BVerfGG grundsätzlich nach sechs Monaten außer Kraft. Sie kann mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit wiederholt werden.

Häufige Fragen

Muss bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig sein?

Nein. Unter engen Voraussetzungen kann ein isolierter Eilantrag vor Erhebung der Hauptsache zulässig sein.

Ist die einstweilige Anordnung eine endgültige Entscheidung?

Nein. Sie regelt den Zustand grundsätzlich nur vorläufig.

Weiterführende Informationen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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