Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Sie wird regelmäßig von der auszahlenden Stelle, etwa einer Bank oder Kapitalgesellschaft, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei privaten Anlegern wirkt der Abzug häufig als Abgeltungsteuer und erfüllt damit grundsätzlich die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge.

Erfasste Erträge

Zum Steuerabzug gehören insbesondere Zinsen, Dividenden und bestimmte Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Ausnahmen und besondere Verfahren ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz.

Einbehalt und Anrechnung

Die auszahlende Stelle behält die Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Soweit keine Abgeltungswirkung eintritt, wird sie auf die festgesetzte Steuer angerechnet.

Beispiel

Eine Bank schreibt Zinsen gut und führt davon Kapitalertragsteuer ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Häufige Fragen

Kann ein Freibetrag genutzt werden?

Ja. Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.

Ist eine Steuererklärung nötig?

Häufig nicht, kann aber etwa zur Günstigerprüfung oder Korrektur erforderlich oder vorteilhaft sein.

Verwandte Begriffe

Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Kapitalvermögen, Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Steuerliche Nebenleistungen

    Steuerliche Nebenleistungen sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die neben der eigentlichen Steuer entstehen können. Dazu zählen insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. Sie sind nach § 3 Abs. 4 der Abgabenordnung selbst keine Steuern, gehören aber zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Arten Das Gesetz nennt unter anderem Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten des Besteuerungs-…

  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei den Überschusseinkünften von den Einnahmen abgezogen und mindern dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte. Typische Beispiele sind beruflich veranlasste Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Die gesetzliche Grundregel enthält § 9 des Einkommensteuergesetzes. Anwendungsbereich Werbungskosten sind insbesondere bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung…

  • Steuer

    Eine Steuer ist eine Geldleistung, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhebt, ohne dafür eine bestimmte Gegenleistung zu erbringen. Steuern werden allen auferlegt, bei denen der gesetzlich bestimmte Tatbestand erfüllt ist; die Einnahmeerzielung kann dabei Nebenzweck sein. Der Begriff ist in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung gesetzlich definiert. Merkmale einer Steuer Steuern…

  • |

    Örtliche Aufwandsteuer

    Eine örtliche Aufwandsteuer ist eine kommunale Steuer, die an einen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand anknüpft. Sie erfasst damit typischerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in einem besonderen Konsum oder Besitzaufwand zeigt. Bekannte Beispiele sind Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer oder Vergnügungsteuer. Grundlage sind landesrechtliche Ermächtigungen und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die Steuer…

  • |

    Finanzgericht

    Ein Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht, das in erster Instanz über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten entscheidet. Dazu gehören vor allem Klagen gegen Entscheidungen der Finanzämter. Regelmäßig muss zuvor ein außergerichtliches Einspruchsverfahren durchgeführt werden. Gegen Urteile des Finanzgerichts kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Revision oder Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt werden. Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach der…

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen. Rechtsgrundlage und Zweck Der Grundfreibetrag…