Einfügungsgebot
Einfügungsgebot verlangt im unbeplanten Innenbereich, dass sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht.
Beispiel
Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Wichtige Regeln stehen im BauGB.
Verwandte Begriffe
Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugenehmigung
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