Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag ist ein rechts- und staatsphilosophisches Gedankenmodell, das staatliche Herrschaft und politische Ordnung auf eine gedachte Übereinkunft freier Menschen zurückführt. Es dient der Begründung von Legitimität, Rechten und Pflichten.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn staatliche Machtausübung an grundlegenden Freiheits-, Gleichheits- und Gerechtigkeitsanforderungen gemessen wird.

Häufige Fragen

Ist der Begriff geltendes Recht?

Je nach Zusammenhang ist er ausdrücklich positivrechtlich verankert oder dient als rechtsphilosophischer Maßstab.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und gerichtliche Kontrolle.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Menschenrechte, Legitimität, Herrschaft des Rechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Sachsenspiegel

    Sachsenspiegel ist ein im 13. Jahrhundert entstandenes deutschsprachiges Rechtsbuch, das vor allem sächsisches Land- und Lehnrecht aufzeichnete. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung Er verdeutlicht, wie ältere…

  • Rechtspluralismus

    Rechtspluralismus bezeichnet das gleichzeitige Bestehen mehrerer normativer Ordnungen innerhalb eines sozialen Raums. Neben staatlichem Recht können etwa Völkerrecht, Unionsrecht, religiöse Regeln, Gewohnheitsrecht, indigene Ordnungen oder private Regelwerke Verhalten steuern und Konflikte bearbeiten. Der Begriff beschreibt sowohl rechtlich anerkannte Mehrschichtigkeit als auch faktische Normkonkurrenz. Er wird vor allem in Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht verwendet. Begriff…

  • Zugang zum Recht

    Zugang zum Recht bezeichnet die tatsächliche Möglichkeit, rechtliche Informationen, Beratung, Behörden und Gerichte zu erreichen und bestehende Rechte wirksam geltend zu machen. Formale Rechtsansprüche genügen dafür allein nicht. Kosten, Sprache, Entfernung, Verfahrenskomplexität, fehlende Kenntnis, Behinderung oder Angst vor Nachteilen können praktische Barrieren bilden. Der Begriff verbindet rechtsstaatliche Verfahrensgarantien mit der rechtssoziologischen Frage, für wen Rechtsschutz…

  • |

    Justiz im Nationalsozialismus

    Justiz im Nationalsozialismus bezeichnet die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Rechtspflegeorgane zwischen 1933 und 1945 sowie ihre Einbindung in die nationalsozialistische Herrschaft. Zahlreiche Juristen wandten diskriminierende Gesetze an, deuteten bestehendes Recht ideologisch um oder unterstützten staatliches Unrecht. Die Justiz verlor damit wesentliche rechtsstaatliche Bindungen. Ihre Geschichte umfasst zugleich einzelne, seltene Fälle von Widerspruch und die schwierige…

  • |

    Reichsverfassung von 1871

    Reichsverfassung von 1871 war die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs und ordnete den föderalen Bundesstaat unter dem preußischen König als Deutschem Kaiser. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und Institutionenbildung in Verbindung. Bedeutung…

  • Richterrecht

    Richterrecht bezeichnet Rechtssätze und Grundsätze, die Gerichte durch Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des geltenden Rechts entwickeln. Es entsteht besonders bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Regelungslücken oder neuen Sachverhalten. Richterrecht ist nicht ohne Weiteres mit einem formellen Gesetz gleichzusetzen; seine Bindungswirkung hängt von Rechtsordnung, Gericht und Entscheidungstyp ab. Entstehung Gerichte wenden bestehende Rechtsnormen auf Einzelfälle an. Dabei entwickeln…