Herrschaft des Rechts

Herrschaft des Rechts bezeichnet das Prinzip, dass staatliche Macht nicht willkürlich, sondern nur innerhalb einer allgemein geltenden Rechtsordnung ausgeübt werden darf. Es verlangt Gesetzesbindung, unabhängige Gerichte, Rechtsschutz und Schutz grundlegender Rechte.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn staatliche Machtausübung an grundlegenden Freiheits-, Gleichheits- und Gerechtigkeitsanforderungen gemessen wird.

Häufige Fragen

Ist der Begriff geltendes Recht?

Je nach Zusammenhang ist er ausdrücklich positivrechtlich verankert oder dient als rechtsphilosophischer Maßstab.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und gerichtliche Kontrolle.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Menschenrechte, Legitimität, Herrschaft des Rechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Analogie

    Eine Analogie ist die Übertragung der Rechtsfolge einer gesetzlichen Regelung auf einen vom Wortlaut nicht erfassten, aber vergleichbaren Sachverhalt. Sie setzt grundsätzlich eine planwidrige Regelungslücke und eine vergleichbare Interessenlage voraus. Die Analogie dient der methodisch gebundenen Rechtsfortbildung. Sie ist von einer bloß weiten Auslegung zu unterscheiden. Voraussetzungen Das Gesetz muss eine Lücke enthalten, die dem…

  • |

    Reichshofrat

    Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht eines der beiden höchsten Gerichte des Heiligen Römischen Reiches. Kaiser Maximilian I. richtete ihn 1497/1498 als kaiserliches Rats- und Rechtsprechungsorgan ein. Er entschied insbesondere über Reichslehen, Privilegien, Standesfragen und zahlreiche Zivilstreitigkeiten. Anders als das ständisch geprägte Reichskammergericht war er enger an den Kaiser gebunden und folgte ihm grundsätzlich an…

  • Soziale Kontrolle

    Soziale Kontrolle umfasst alle gesellschaftlichen Mechanismen, mit denen normgerechtes Verhalten gefördert und Normabweichungen begrenzt werden. Sie kann informell durch Familie, Kollegen, Öffentlichkeit oder soziale Anerkennung wirken und formell durch Behörden, Gerichte oder organisierte Verfahren erfolgen. Mittel reichen von Lob und Kritik bis zu rechtlichen Sanktionen und Zwang. Der Begriff beschreibt nicht nur staatliche Überwachung, sondern…

  • Rechtstatsachenforschung

    Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Voraussetzungen, Abläufe und Wirkungen des Rechts mit empirischen Methoden. Ihr Gegenstand ist das Recht in der gesellschaftlichen Praxis: etwa die Häufigkeit bestimmter Verfahren, das Entscheidungsverhalten von Gerichten, die Nutzung rechtlicher Ansprüche oder die Folgen neuer Gesetze. Sie ergänzt die normative Rechtswissenschaft, indem sie überprüfbare Daten bereitstellt. Der Begriff wird häufig als…

  • |

    Karlsbader Beschlüsse

    Die Karlsbader Beschlüsse waren 1819 vereinbarte und vom Deutschen Bund umgesetzte Maßnahmen zur Bekämpfung liberaler und nationaler Bewegungen. Sie führten zu strenger Pressezensur, Überwachung der Universitäten, Verfolgung oppositioneller Zusammenschlüsse und einer zentralen Untersuchungskommission in Mainz. Anlass war die Ermordung August von Kotzebues; politisch setzte besonders Österreichs Staatskanzler Metternich die Beschlüsse durch. Die Regelungen schränkten Meinungs-,…

  • |

    Prinzipientheorie

    Prinzipientheorie Prinzipientheorie bezeichnet eine Normtheorie, die Rechtsregeln und Rechtsprinzipien strukturell unterscheidet. Regeln werden grundsätzlich definitiv angewendet, während Prinzipien als Optimierungsgebote eine möglichst weitgehende Verwirklichung innerhalb rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten verlangen. Kollidierende Prinzipien werden nicht für ungültig erklärt, sondern im konkreten Fall gewichtet. Besonders einflussreich ist dieser Ansatz für Grundrechtsdogmatik und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Kritiker bezweifeln, dass Abwägungen…