Primärrecht der Europäischen Union

Das Primärrecht der Europäischen Union umfasst vor allem EUV, AEUV, Beitrittsverträge, Protokolle und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es ist die ranghöchste Quelle des Unionsrechts und begrenzt die Organe beim Erlass von Sekundärrecht.

Funktion und Voraussetzungen

Sekundärrecht muss mit dem Primärrecht vereinbar sein.

Beispiel

Eine EU-Verordnung wird an den Vorgaben des AEUV gemessen.

Verwandte Begriffe

Sekundärrecht der Europäischen Union, Europäische Union (EU)

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