Sekundärrecht der Europäischen Union
Sekundärrecht der Europäischen Union sind die Rechtsakte, die die Unionsorgane auf Grundlage des Primärrechts erlassen. Dazu gehören insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Sie dürfen die Grenzen der unionsrechtlichen Ermächtigung nicht überschreiten.
Funktion und Voraussetzungen
Verordnungen gelten regelmäßig unmittelbar, Richtlinien müssen grundsätzlich umgesetzt werden.
Beispiel
Eine Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zur Anpassung ihres Rechts.
Verwandte Begriffe
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