Sekundärrecht der Europäischen Union

Sekundärrecht der Europäischen Union sind die Rechtsakte, die die Unionsorgane auf Grundlage des Primärrechts erlassen. Dazu gehören insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Sie dürfen die Grenzen der unionsrechtlichen Ermächtigung nicht überschreiten.

Funktion und Voraussetzungen

Verordnungen gelten regelmäßig unmittelbar, Richtlinien müssen grundsätzlich umgesetzt werden.

Beispiel

Eine Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zur Anpassung ihres Rechts.

Verwandte Begriffe

EU-Verordnung, EU-Richtlinie

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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