Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis, in dem ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung schuldet. Maßgeblich ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage zahlreicher gesetzlicher Schutzrechte und Nebenpflichten.
Rechtliche Bedeutung
Der Arbeitsvertrag ist in § 611a BGB geregelt. Hinzu kommen unter anderem Kündigungsschutz-, Arbeitszeit-, Urlaubs-, Entgeltfortzahlungs- und Arbeitsschutzrecht sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Für die Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation wesentlich. Eine Gesamtbetrachtung entscheidet; einzelne Merkmale wie eigener Laptop, Rechnungsstellung oder freie Zeiteinteilung sind nicht allein ausschlaggebend.
Beispiel
Ein angeblich freier Mitarbeiter arbeitet dauerhaft nach Dienstplan, nutzt die Betriebsorganisation und unterliegt detaillierten fachlichen Weisungen. Tatsächlich kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen.
Häufige Fragen
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Das Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich auch mündlich entstehen; für bestimmte Abreden und Nachweise gelten jedoch Form- und Dokumentationspflichten.
Wann endet ein Arbeitsverhältnis?
Insbesondere durch wirksame Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer wirksamen Befristung.
Verwandte Begriffe
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Befristeter Arbeitsvertrag
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.