Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Arbeitsschutzgesetz über Dauer und Lage der Arbeitszeit. Es begrenzt werktägliche Arbeitszeiten, regelt Ruhepausen und Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Ziel ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und zugleich ein Rahmen für flexible Arbeitszeiten. Für besondere Personengruppen oder Tätigkeiten gelten teilweise andere Vorschriften.
Rechtliche Bedeutung
Der amtliche Text ist unter gesetze-im-internet.de abrufbar. Grundsätzlich sind acht Stunden werktäglich zulässig; bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten werden.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Das Gesetz enthält Ausnahmen etwa für leitende Angestellte und besondere Branchen. Tarifverträge, Behördenentscheidungen oder Notfälle können Abweichungen ermöglichen. Unabhängig davon bleiben arbeitsschutzrechtliche Gefährdungen zu beachten.
Beispiel
Ein Betrieb plant über mehrere Wochen tägliche Zehnstundenschichten. Das ist nur zulässig, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums auf acht Stunden zurückgeführt wird.
Häufige Fragen
Gilt der Samstag als Werktag?
Ja. Das ArbZG geht grundsätzlich von sechs Werktagen pro Woche aus.
Darf sonntags gearbeitet werden?
Grundsätzlich besteht ein Beschäftigungsverbot, jedoch mit zahlreichen gesetzlichen Ausnahmen und Ersatzruhetagen.
Verwandte Begriffe
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Ruhepause, Sonntagsarbeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.