Tarifvertrag
Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen tariffähigen Parteien, insbesondere einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einzelnen Arbeitgeber. Er regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und kann verbindliche Normen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen enthalten. Tarifnormen wirken unter gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar und zwingend.
Rechtliche Bedeutung
Maßgeblich ist das Tarifvertragsgesetz. Tarifgebunden sind grundsätzlich Mitglieder der Tarifparteien und der tarifschließende Arbeitgeber. Allgemeinverbindlicherklärung oder vertragliche Bezugnahme können den Anwendungsbereich erweitern.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Tarifverträge können Flächen-, Haus-, Mantel- oder Entgelttarifverträge sein. Abweichende einzelvertragliche Regelungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Tarifvertrag sie gestattet oder sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
Beispiel
Ein Entgelttarifvertrag legt für eine Branche Vergütungsgruppen und Entgelthöhen fest. Bei beiderseitiger Tarifbindung gelten diese Normen unmittelbar für das Arbeitsverhältnis.
Häufige Fragen
Gilt ein Tarifvertrag für jeden Betrieb der Branche?
Nicht automatisch. Erforderlich sind insbesondere Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit oder eine arbeitsvertragliche Bezugnahme.
Kann ein Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag abweichen?
Grundsätzlich nur zugunsten des Arbeitnehmers oder wenn eine Öffnungsklausel die Abweichung erlaubt.
Verwandte Begriffe
Tarifautonomie, Gewerkschaft, Betriebsvereinbarung, Arbeitsverhältnis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.