Haager Übereinkommen
Haager Übereinkommen ist ein Sammelbegriff für völkerrechtliche Verträge, die überwiegend im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeitet wurden. Sie vereinheitlichen grenzüberschreitende Regeln etwa zu Zustellung, Beweisaufnahme, Kindesentführung, Kinderschutz, Unterhalt, Gerichtsstandsvereinbarungen und Anerkennung von Entscheidungen. Welches Übereinkommen gilt, muss stets genau bestimmt werden.
Rechtliche Bedeutung
Die Übereinkommen gelten nur für Vertragsstaaten und nach innerstaatlicher Umsetzung oder Ratifikation. EU-Recht kann ihr Verhältnis innerhalb der Union beeinflussen. Vertragsstand, Vorbehalte und Erklärungen der Staaten sind jeweils zu prüfen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
„Das Haager Übereinkommen“ ist ohne nähere Bezeichnung ungenau. Unterschiedliche Abkommen haben eigene Anwendungsbereiche, Zuständigkeiten und zentrale Behörden. Besonders bekannt sind das Haager Kindesentführungsübereinkommen und das Haager Zustellungsübereinkommen.
Beispiel
Ein deutsches Gericht muss eine Klage an einen Beklagten in einem anderen Vertragsstaat zustellen. Das Haager Zustellungsübereinkommen kann das Verfahren bestimmen.
Häufige Fragen
Gelten Haager Übereinkommen weltweit?
Nur zwischen den Staaten, für die das jeweilige Übereinkommen in Kraft ist.
Sind alle Haager Regeln gleich aufgebaut?
Nein. Jedes Übereinkommen besitzt einen eigenen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Anwendungsbereich.
Verwandte Begriffe
Völkerrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht, Gewöhnlicher Aufenthalt, Europarecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.