Vergaberecht
Vergaberecht regelt die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen sowie Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und bestimmte weitere Auftraggeber. Es soll Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit sichern. Oberhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte gelten insbesondere der vierte Teil des GWB und Vergabeverordnungen; unterhalb der Schwellenwerte greifen Haushaltsrecht, Unterschwellenvergabeordnung, VOB/A und landesrechtliche Vorgaben.
Bedeutung
Das Vergaberecht strukturiert Vorbereitung, Bekanntmachung, Auswahl der Unternehmen, Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag und Rechtsschutz. Je nach Auftrag und Wert gelten unterschiedliche Verfahrensarten und Rechtswege.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Auftraggeber müssen den Beschaffungsbedarf klar beschreiben, Eignungs- und Zuschlagskriterien trennen, Unternehmen gleich behandeln und Entscheidungen dokumentieren. Bieter müssen erkennbare Verstöße häufig rechtzeitig rügen, bevor sie Nachprüfungsrechtsschutz suchen.
Beispiel
Eine Stadt möchte Reinigungsleistungen für mehrere Gebäude beschaffen. Sie schätzt den Auftragswert, wählt das zulässige Verfahren, veröffentlicht die Unterlagen und wertet die Angebote nach bekanntgegebenen Kriterien.
Häufige Fragen
Gilt Vergaberecht nur für Behörden?
Nein. Auch bestimmte öffentliche Unternehmen, Sektorenauftraggeber und subventionierte private Auftraggeber können erfasst sein.
Gewinnt immer der niedrigste Preis?
Nein. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach den festgelegten Kriterien; Qualität kann erhebliches Gewicht haben.
Verwandte Begriffe
Siehe Öffentliches Auftragswesen, Vergabeverfahren, öffentlicher Auftrag und das GWB.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.