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Deckungsklage

Die Deckungsklage ist eine Klage, mit der der Versicherungsnehmer gerichtlich feststellen oder durchsetzen lässt, dass der Versicherer für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsschutz gewähren muss. Sie kommt insbesondere nach einer abgelehnten Deckungsanfrage in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufs- oder Sachversicherung in Betracht. Streitpunkte sind häufig Risikoausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen, zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls und Umfang der geschuldeten Leistung.

Rechtliche Bedeutung

Je nach Lage wird auf Zahlung, Freistellung oder Feststellung der Deckungspflicht geklagt. Bei noch nicht abschließend bezifferbarem Schaden ist eine Feststellungsklage häufig sachgerecht. Deckungsprozess und Haftungsprozess gegen den Versicherungsnehmer sind rechtlich zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Folgen

Der Kläger muss Vertrag, versichertes Risiko und Eintritt des Versicherungsfalls darlegen. Der Versicherer trägt regelmäßig die Darlegungs- und Beweislast für Ausschlüsse oder anspruchsvernichtende Einwendungen. Zuständigkeit und Verjährung richten sich nach den allgemeinen und versicherungsrechtlichen Vorschriften.

Beispiel

Eine Berufshaftpflicht lehnt Deckung für einen gegen den Versicherten erhobenen Schadensersatzanspruch ab. Der Versicherungsnehmer klagt auf Feststellung, dass der Versicherer Versicherungsschutz gewähren muss.

Häufige Fragen

Ist die Deckungsklage dasselbe wie die Schadensersatzklage?

Nein. Sie betrifft das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, nicht unmittelbar die Haftung gegenüber dem Geschädigten.

Kann auf Feststellung geklagt werden?

Ja, wenn ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Deckungspflicht besteht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsschutz, Versicherungsleistung, Rechtsschutzversicherung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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