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Staatenbeschwerde zum EGMR

Die Staatenbeschwerde zum EGMR ist ein Verfahren, in dem ein Vertragsstaat der EMRK dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine behauptete Konventionsverletzung durch einen anderen Vertragsstaat vorlegt. Der beschwerdeführende Staat muss nicht eigene Rechte oder ausschließlich seine Staatsangehörigen betroffen sehen. Das Verfahren dient der kollektiven Durchsetzung der Konvention. Staatenbeschwerden sind selten und betreffen häufig systematische Menschenrechtsverletzungen oder zwischenstaatliche Konflikte.

Gegenstand

Gerügt werden kann jede behauptete Verletzung der Konvention oder ihrer für beide Staaten verbindlichen Zusatzprotokolle. Der Staat handelt als Garant der europäischen Menschenrechtsordnung und nicht lediglich im diplomatischen Schutz eigener Bürger.

Zulässigkeit und Verfahren

Auch bei Staatenbeschwerden können die Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe und weitere Zulässigkeitsfragen bedeutsam sein. Der Gerichtshof klärt Sachverhalt, Zuständigkeit, Zulässigkeit und Begründetheit.

Beispiel

Ein Vertragsstaat rügt, dass ein anderer Staat in einem Konfliktgebiet zahlreiche Personen systematisch entgegen der EMRK behandelt habe.

Häufige Fragen

Muss der beschwerdeführende Staat selbst verletzt sein?

Nein. Er kann die Einhaltung der Konvention als objektive europäische Ordnung geltend machen.

Ist das Verfahren dasselbe wie diplomatischer Schutz?

Nein. Die Staatenbeschwerde beruht auf der EMRK und setzt nicht notwendig die Betroffenheit eigener Staatsangehöriger voraus.

Verwandte Begriffe

Individualbeschwerde zum EGMR, EMRK, EGMR, diplomatischer Schutz, Menschenrechtsschutz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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