| | |

Staatenbeschwerde zum EGMR

Die Staatenbeschwerde zum EGMR ist ein Verfahren, in dem ein Vertragsstaat der EMRK dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine behauptete Konventionsverletzung durch einen anderen Vertragsstaat vorlegt. Der beschwerdeführende Staat muss nicht eigene Rechte oder ausschließlich seine Staatsangehörigen betroffen sehen. Das Verfahren dient der kollektiven Durchsetzung der Konvention. Staatenbeschwerden sind selten und betreffen häufig systematische Menschenrechtsverletzungen oder zwischenstaatliche Konflikte.

Gegenstand

Gerügt werden kann jede behauptete Verletzung der Konvention oder ihrer für beide Staaten verbindlichen Zusatzprotokolle. Der Staat handelt als Garant der europäischen Menschenrechtsordnung und nicht lediglich im diplomatischen Schutz eigener Bürger.

Zulässigkeit und Verfahren

Auch bei Staatenbeschwerden können die Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe und weitere Zulässigkeitsfragen bedeutsam sein. Der Gerichtshof klärt Sachverhalt, Zuständigkeit, Zulässigkeit und Begründetheit.

Beispiel

Ein Vertragsstaat rügt, dass ein anderer Staat in einem Konfliktgebiet zahlreiche Personen systematisch entgegen der EMRK behandelt habe.

Häufige Fragen

Muss der beschwerdeführende Staat selbst verletzt sein?

Nein. Er kann die Einhaltung der Konvention als objektive europäische Ordnung geltend machen.

Ist das Verfahren dasselbe wie diplomatischer Schutz?

Nein. Die Staatenbeschwerde beruht auf der EMRK und setzt nicht notwendig die Betroffenheit eigener Staatsangehöriger voraus.

Verwandte Begriffe

Individualbeschwerde zum EGMR, EMRK, EGMR, diplomatischer Schutz, Menschenrechtsschutz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Ermessensreduzierung auf Null

    Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt vor, wenn eine Behörde zwar grundsätzlich Ermessen besitzt, im konkreten Fall aber nur eine einzige Entscheidung rechtmäßig ist. Der Handlungsspielraum verdichtet sich dann zu einer Rechtspflicht. Voraussetzungen Die Umstände des Einzelfalls, Grundrechte und der Zweck der Ermächtigungsgrundlage müssen alle anderen Entscheidungen ausschließen. Eine bloß besonders zweckmäßige Lösung genügt nicht. Rechtsfolge…

  • | | |

    Beschwerdeberechtigung vor dem EGMR

    Beschwerdeberechtigung vor dem EGMR bezeichnet die Fähigkeit, eine Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Berechtigt sind natürliche Personen, nichtstaatliche Organisationen und Personengruppen, die behaupten können, Opfer einer Konventionsverletzung durch einen Vertragsstaat zu sein. Staatliche Behörden und sonstige Regierungsorganisationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Beschwerdeberechtigung allein genügt nicht; zusätzlich müssen insbesondere Opfereigenschaft,…

  • |

    Staatsangehörigkeitsprinzip

    Das Staatsangehörigkeitsprinzip knüpft staatliche Zuständigkeit oder die Anwendung nationalen Rechts an die Staatsangehörigkeit einer Person. Ein Staat kann danach unter bestimmten Voraussetzungen das Verhalten seiner Staatsangehörigen auch im Ausland regeln oder verfolgen. Man spricht beim Täterbezug vom aktiven und beim Schutz eines betroffenen Staatsangehörigen vom passiven Personalitätsprinzip. Die Reichweite wird durch nationales Recht und Völkerrecht…

  • Heilung von Verfahrensfehlern

    Die Heilung von Verfahrensfehlern ermöglicht, bestimmte beim Erlass eines Verwaltungsakts unterbliebene Verfahrenshandlungen wirksam nachzuholen. Die wichtigsten Fälle regelt § 45 VwVfG. Heilbare Fehler Heilbar sind insbesondere eine fehlende Antragstellung, Begründung oder Anhörung sowie bestimmte Mitwirkungsmängel. Nicht jeder Fehler der formellen Rechtmäßigkeit kann geheilt werden. Zeitpunkt und Wirkung Die erforderliche Handlung kann grundsätzlich bis zum Abschluss…

  • Verfassung

    Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt insbesondere Aufbau, Aufgaben und Grenzen der Staatsgewalt, regelt das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander und gewährleistet grundlegende Rechte des Bürgers. Verfassungsrecht steht regelmäßig über dem einfachen Gesetzesrecht und bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. In Deutschland bildet das Grundgesetz die Bundesverfassung; daneben besitzen die Länder eigene Landesverfassungen….

  • Staatsgewalt

    Staatsgewalt ist die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht eines Staates über sein Staatsgebiet und die dort lebenden Menschen. Sie gehört neben Staatsvolk und Staatsgebiet zu den klassischen Staatselementen. Im demokratischen Rechtsstaat ist Staatsgewalt nicht schrankenlos: Sie muss verfassungsrechtlich legitimiert sein, wird durch Grundrechte begrenzt und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt….