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Abschleppkosten

Abschleppkosten sind die Aufwendungen, die durch Entfernung, Umsetzung und gegebenenfalls Verwahrung eines Fahrzeugs entstehen. Sie können dem verantwortlichen Fahrer oder Halter durch Kostenbescheid auferlegt werden, wenn die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war und die gesetzlichen Kostenvoraussetzungen vorliegen. Neben dem Entgelt des Abschleppunternehmens können Verwaltungsgebühren und Verwahrungskosten anfallen. Kostenhöhe und Auswahl des Pflichtigen müssen verhältnismäßig, nachvollziehbar und mit dem jeweiligen Landesrecht vereinbar sein. Auch ein Mitverschulden oder behördliche Fehler können die Kostenpflicht beeinflussen.

Rechtliche Bedeutung

Die Kostenentscheidung ist rechtlich von der eigentlichen Abschleppmaßnahme zu unterscheiden und kann gesondert überprüft werden.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind eine tragfähige Rechtsgrundlage, richtige Verantwortlichenauswahl und nur tatsächlich notwendige beziehungsweise angemessene Kosten.

Beispiel

Der Halter erhält nach dem Abschleppen aus einer Feuerwehrzufahrt einen Bescheid über Abschlepp- und Verwaltungsgebühren.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Mietwagen?

Die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach Gesetz; intern können vertragliche Ausgleichsansprüche bestehen.

Sind Leerfahrtkosten möglich?

Unter Umständen ja, wenn das Fahrzeug vor dem Eintreffen entfernt wurde und bereits Kosten entstanden sind.

Verwandte Begriffe

Siehe Abschleppen eines Fahrzeugs, Kostenbescheid und Verwaltungskostenrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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