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Notfall-Wegweisungsanordnung

Eine Notfall-Wegweisungsanordnung ist eine Schutzmaßnahme nach dem Leitbild von Artikel 52 der Istanbul-Konvention, durch die ein Täter häuslicher Gewalt bei unmittelbarer Gefahr die Wohnung des Opfers oder des gefährdeten Betroffenen verlassen muss. Ergänzend werden das Betreten der Wohnung oder Kontakte untersagt. Die Vertragsstaaten müssen zuständigen Behörden entsprechende Befugnisse für einen ausreichenden Schutzzeitraum einräumen. Die konkrete Anordnung richtet sich nach dem nationalen Recht; die Konvention ersetzt ihre gesetzliche Grundlage nicht.

Sofortiger Schutz in der Wohnung

Die Sicherheit des Opfers hat nach Artikel 52 Vorrang. In Deutschland kommen insbesondere landesrechtliche polizeiliche Wohnungsverweisungen und gerichtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht. Voraussetzungen, Zuständigkeit und Dauer sind anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage zu prüfen. Eigentum am Wohnraum schließt eine Schutzmaßnahme nicht von vornherein aus.

Beispiel

Nach einem Angriff droht der Täter weitere Gewalt an. Die Polizei kann ihn bei erfüllten landesrechtlichen Voraussetzungen vorübergehend aus der Wohnung verweisen.

FAQ

Ist der Ausdruck ein eigener deutscher Gesetzestitel?

Nein. Er bezeichnet hier die Schutzmaßnahme der Konvention; deutsche Gesetze verwenden eigene Begriffe.

Muss das Opfer ausziehen?

Artikel 52 setzt gerade bei der Entfernung des Täters an.

Gilt überall dieselbe Dauer?

Nein. Die konkrete Dauer ergibt sich aus dem anwendbaren nationalen Recht.

Verwandte Begriffe

Nachstellung · Wohnungsverweisung · Körperverletzung · Familienrecht · Verhältnismäßigkeitsgrundsatz · Ehewohnung

Quellen und weiterführende Informationen

Europarat: Istanbul-Konvention (Vertragstext) · Familienrecht-FAQ: Gewaltschutz · Gewaltschutzgesetz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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