Straßenreinigungsrecht
Das Straßenreinigungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze. Grundsätzlich ist die zuständige Kommune für die Reinigung verantwortlich, kann bestimmte Pflichten jedoch durch Satzung auf Straßenanlieger übertragen. Dazu gehören etwa Beseitigung von Schmutz, Laub und Abfällen sowie teilweise der Winterdienst. Inhalt, Häufigkeit und räumlicher Umfang müssen hinreichend bestimmt sein. Für kommunale Reinigungsleistungen können Gebühren erhoben werden. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen Ländern und Gemeinden zum Teil erheblich.
Rechtliche Bedeutung
Straßenreinigungsrecht verbindet Straßenrecht, Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht und dient Verkehrssicherheit sowie Sauberkeit.
Voraussetzungen und Folgen
Eine Übertragung auf Anlieger benötigt eine wirksame Satzungsgrundlage und muss zumutbar, gleichheitsgerecht und verhältnismäßig sein.
Beispiel
Eine Gemeindesatzung verpflichtet Grundstückseigentümer, den angrenzenden Gehweg wöchentlich zu reinigen.
Häufige Fragen
Muss jeder Anlieger selbst reinigen?
Nur wenn eine wirksame Satzung die Pflicht entsprechend überträgt; Beauftragung Dritter kann möglich sein.
Was gilt bei Krankheit oder Abwesenheit?
Der Pflichtige muss regelmäßig für eine geeignete Vertretung sorgen.
Verwandte Begriffe
Siehe Straßenreinigungsgebühr, Winterdienst und Straßenanlieger.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.