|

Straßenreinigungsrecht

Das Straßenreinigungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze. Grundsätzlich ist die zuständige Kommune für die Reinigung verantwortlich, kann bestimmte Pflichten jedoch durch Satzung auf Straßenanlieger übertragen. Dazu gehören etwa Beseitigung von Schmutz, Laub und Abfällen sowie teilweise der Winterdienst. Inhalt, Häufigkeit und räumlicher Umfang müssen hinreichend bestimmt sein. Für kommunale Reinigungsleistungen können Gebühren erhoben werden. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen Ländern und Gemeinden zum Teil erheblich.

Rechtliche Bedeutung

Straßenreinigungsrecht verbindet Straßenrecht, Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht und dient Verkehrssicherheit sowie Sauberkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Eine Übertragung auf Anlieger benötigt eine wirksame Satzungsgrundlage und muss zumutbar, gleichheitsgerecht und verhältnismäßig sein.

Beispiel

Eine Gemeindesatzung verpflichtet Grundstückseigentümer, den angrenzenden Gehweg wöchentlich zu reinigen.

Häufige Fragen

Muss jeder Anlieger selbst reinigen?

Nur wenn eine wirksame Satzung die Pflicht entsprechend überträgt; Beauftragung Dritter kann möglich sein.

Was gilt bei Krankheit oder Abwesenheit?

Der Pflichtige muss regelmäßig für eine geeignete Vertretung sorgen.

Verwandte Begriffe

Siehe Straßenreinigungsgebühr, Winterdienst und Straßenanlieger.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gemeinderatsbeschluss

    Ein Gemeinderatsbeschluss ist die Entscheidung des Gemeinderats in einer Angelegenheit seiner Zuständigkeit. Er kommt nur zustande, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen, beschlussfähig und die erforderliche Mehrheit erreicht ist. Der Beschluss kann Satzungen, Haushaltsentscheidungen, Planungen oder Einzelfallentscheidungen betreffen. Form und Rechtswirkungen richten sich nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Funktion und Voraussetzungen Fehler bei…

  • Planungshoheit

    Die Planungshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung ihres Gebiets durch Bauleitplanung zu steuern. Sie ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und steht besonders im Zusammenhang mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet grundsätzlich, ob und wie sie plant, muss dabei aber gesetzliche Vorgaben, die Abwägung öffentlicher und privater Belange sowie überörtliche Planungen beachten. Funktion…

  • Gemeinde

    Eine Gemeinde ist eine kommunale Gebietskörperschaft und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie nimmt örtliche Angelegenheiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahr. Zu ihren Aufgaben zählen etwa Bauleitplanung, örtliche Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Kultur. Gemeinden handeln durch ihre Organe, insbesondere Gemeinderat und Bürgermeister, und unterliegen der staatlichen Kommunalaufsicht. Funktion und Voraussetzungen Die Gemeinde…

  • Kommunale Gebietskörperschaft

    Eine kommunale Gebietskörperschaft ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit räumlich durch ein bestimmtes Gebiet bestimmt wird. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Landkreise und je nach Landesrecht weitere kommunale Verbände. Sie besitzt Mitglieder oder Einwohner, eigene Organe und Aufgaben. Gebietskörperschaften sind Träger kommunaler Selbstverwaltung und nehmen sowohl eigene als auch staatlich übertragene Aufgaben wahr….

  • Öffentliche Einrichtung

    Eine öffentliche Einrichtung ist eine organisatorisch zusammengefasste Sach- oder Personalmittelgesamtheit, die ein Hoheitsträger einem öffentlichen Zweck widmet und zur Benutzung bereitstellt. Beispiele sind Bibliotheken, Schwimmbäder, Friedhöfe oder kommunale Veranstaltungsräume. Benutzung, Zugang, Gebühren und Ausschluss richten sich nach Gesetz, Satzung oder Benutzungsordnung. Einwohner können im Rahmen der Widmung und verfügbarer Kapazität einen gleichheitsgerechten Zulassungsanspruch besitzen. Widmung,…

  • Öffentliche Straße

    Eine öffentliche Straße ist eine Straße, ein Weg oder ein Platz, der durch Widmung dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurde. Zum Straßenkörper können neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Böschungen, Entwässerungsanlagen und weiteres Zubehör gehören. Entscheidend ist nicht allein das Eigentum am Grundstück, sondern der öffentlich-rechtliche Status. Umfang und Grenzen der zulässigen…