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Feiertagsrecht

Feiertagsrecht umfasst die gesetzlichen Regeln über staatlich anerkannte Feiertage, ihren Schutz und zulässige Tätigkeiten. Die Länder bestimmen grundsätzlich, welche Tage gesetzliche Feiertage sind und welche Arbeits-, Veranstaltungs- oder Ladenöffnungsverbote gelten. Besonderen Schutz genießen sogenannte stille Feiertage, an denen bestimmte öffentliche Unterhaltungen eingeschränkt sein können. Das Feiertagsrecht muss Sonn- und Feiertagsschutz, Religionsfreiheit, Berufsfreiheit, Kunstfreiheit und Versammlungsfreiheit verhältnismäßig miteinander ausgleichen. Auch arbeitsrechtliche Entgelt- und Beschäftigungsfragen knüpfen an den Feiertagsstatus an.

Rechtliche Bedeutung

Gesetzliche Feiertage haben religiöse, historische oder gesellschaftliche Grundlagen und unterscheiden sich teilweise zwischen den Ländern.

Voraussetzungen und Folgen

Verbote benötigen klare gesetzliche Grundlagen; Ausnahmen und Befreiungen müssen grundrechtsgerecht ausgestaltet werden.

Beispiel

Eine öffentliche Tanzveranstaltung wird an einem stillen Feiertag nur unter den landesrechtlichen Voraussetzungen zugelassen.

Häufige Fragen

Sind Feiertage bundesweit gleich?

Nein. Neben bundeseinheitlichen Tagen bestehen landesrechtliche Unterschiede.

Darf jede Veranstaltung verboten werden?

Nein. Einschränkungen müssen gesetzlich vorgesehen und verhältnismäßig sein.

Verwandte Begriffe

Siehe Religionsfreiheit, Berufsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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