Konzession
Eine Konzession ist im Vergaberecht ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein Konzessionsgeber einem Unternehmen Bau- oder Dienstleistungen überträgt und die Gegenleistung ganz oder teilweise im Recht zur wirtschaftlichen Nutzung des Werks oder der Dienstleistung besteht. Kennzeichnend ist, dass ein Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer übergeht. Fehlt ein echtes wirtschaftliches Risiko, kann stattdessen ein öffentlicher Auftrag vorliegen.
Bedeutung
Bau- und Dienstleistungskonzessionen werden oberhalb des einschlägigen Schwellenwerts nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung vergeben. Außerhalb des Vergaberechts bezeichnet Konzession auch andere staatliche Erlaubnisse; die Bedeutungen sind auseinanderzuhalten.
Voraussetzungen und Ablauf
Der Konzessionsnehmer muss Unsicherheit hinsichtlich Nachfrage oder Angebot tragen, sodass seine Investitionen oder Kosten nicht garantiert gedeckt sind. Das Vergabeverfahren bleibt flexibel, muss aber Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb wahren.
Beispiel
Eine Kommune überträgt Bau und Betrieb eines Parkhauses; der Betreiber refinanziert sich im Wesentlichen aus Parkentgelten und trägt das Nachfragerisiko.
Häufige Fragen
Ist jede langfristige Betreibervereinbarung eine Konzession?
Nein. Entscheidend ist insbesondere die Übertragung eines echten Betriebsrisikos.
Ist eine Konzession dasselbe wie eine Genehmigung?
Nicht zwingend. Der Begriff hat verschiedene Bedeutungen; vergaberechtlich geht es um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag mit Nutzungsrecht und Risikoübertragung.
Verwandte Begriffe
Siehe öffentlicher Auftrag, Vergaberecht und Schwellenwert.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.