|

Religionsbeschimpfung

Religionsbeschimpfung bezeichnet im strafrechtlichen Zusammenhang das qualifiziert herabsetzende Äußern über den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung. § 166 StGB stellt ein solches Verhalten nur unter Strafe, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Vorschrift schützt damit nicht jedes religiöse Gefühl. Bei ihrer Anwendung sind Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Kontext und Schwere der Äußerung besonders sorgfältig abzuwägen. Die Strafnorm ist wegen ihrer Grundrechtsrelevanz eng und kontextbezogen auszulegen.

Rechtliche Bedeutung

Eine Beschimpfung ist mehr als Ablehnung oder Kritik; sie verlangt eine besonders verletzende Missachtungskundgabe.

Voraussetzungen und Folgen

Strafbarkeit setzt Tatobjekt, qualifizierte Beschimpfung, Eignung zur Friedensstörung und Vorsatz voraus.

Beispiel

Eine polemische Religionskritik bleibt straflos, solange sie nicht die hohe Schwelle der strafbaren Beschimpfung erreicht.

Häufige Fragen

Ist Satire erfasst?

Sie kann erfasst sein, genießt aber Kunst- und Meinungsfreiheit; der konkrete Aussagekern ist maßgeblich.

Muss der öffentliche Frieden tatsächlich gestört sein?

Nein. Die konkrete Eignung zur Störung genügt.

Verwandte Begriffe

Siehe Blasphemie, Meinungsfreiheit und Strafrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Einheitsjugendstrafe

    Die Einheitsjugendstrafe ist die im Jugendstrafrecht gebildete einheitliche Jugendstrafe für mehrere Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden, über die gleichzeitig entschieden wird. Anders als im allgemeinen Strafrecht werden grundsätzlich keine Einzelstrafen festgesetzt und anschließend zusammengezogen. Das Jugendgericht bestimmt vielmehr eine einheitliche Rechtsfolge unter erzieherischer Gesamtwürdigung. Dabei muss es die Persönlichkeit, den Entwicklungsstand, die Tatursachen und sämtliche…

  • Strafmilderung

    Strafmilderung bezeichnet entweder die gesetzlich angeordnete oder zugelassene Herabsetzung des anwendbaren Strafrahmens oder die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der konkreten Strafzumessung. Nur die Strafrahmenmilderung verändert Mindest- und Höchstmaß nach Maßgabe des § 49 StGB. Davon zu unterscheiden ist eine niedrigere Strafe innerhalb des unveränderten Rahmens nach § 46 StGB. Ob eine Milderung zwingend oder fakultativ…

  • |

    Schleppnetzfahndung

    Schleppnetzfahndung ist eine strafprozessuale Fahndungsmaßnahme, bei der Daten aus bestimmten Kontrollen oder anderen zulässigen Erhebungen vorübergehend gespeichert und automatisiert abgeglichen werden, um einen Täter zu ermitteln oder seinen Aufenthaltsort festzustellen. Sie ist nur bei Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und einer konkreten Lage zulässig. Weil zahlreiche Unbeteiligte erfasst werden können, müssen Datenumfang, Suchmerkmale, Zeitraum und Verwendungszweck…

  • Aberratio ictus

    Aberratio ictus bezeichnet das Fehlgehen eines Angriffs: Der Täter individualisiert ein bestimmtes Tatobjekt, seine Ausführungshandlung trifft jedoch ein anderes. Schießt er auf A und verletzt statt A den danebenstehenden B, weicht der tatsächliche vom vorgestellten Kausalverlauf ab. Nach herrschender Auffassung wird der Vorsatz nicht auf das versehentlich getroffene Objekt übertragen. Regelmäßig kommen daher ein vorsätzlicher…

  • |

    Untersuchungshaft

    Untersuchungshaft ist die Freiheitsentziehung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Wegen des hohen Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit entscheidet grundsätzlich ein Richter durch Haftbefehl. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe und muss so kurz wie möglich dauern. Voraussetzungen Nach §§…

  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist eine freiheitsentziehende Maßregel für einen Täter, dessen rechtswidrige Tat überwiegend auf einen Hang zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zurückgeht. Das Gericht ordnet sie nur an, wenn die gesetzlich geforderte Gefahr weiterer erheblicher Taten besteht und aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ein Behandlungserfolg innerhalb der maßgeblichen Frist zu…