Regierungsbildung

Regierungsbildung bezeichnet den politischen und verfassungsrechtlichen Prozess, durch den nach einer Wahl eine handlungsfähige Bundesregierung entsteht. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Dazu gehören Mehrheitsbildung, Kanzlerwahl sowie Ernennung der Bundesminister; Koalitionsabsprachen sind politisch, nicht verfassungsförmlich

Beispiel

Nach Koalitionsverhandlungen wählt der Bundestag einen Bundeskanzler

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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